FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch, wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird.

Der Fahrtendienst in Ferschnitz ist ein Verein zur Förderung der Mobilität innerhalb von Ferschnitz und Umgebung mit dem Zweck der Personenbeförderung sowie der Bewusstseinsbildung zum Thema Elektromobilität und die Stärkung sozialer Kontakte.

Jedes Mitglied des Vereins Fahrtendienst Ferschnitz darf den e-Fahrtendienst als Fahrgast nutzen. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur gemeinsam mit einer Aufsichtsperson mitfahren. Die Mitgliedschaft ist nicht an Haupt- und Nebenwohnsitz Ferschnitz gebunden.

Jede Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Ferschnitz mit gültigem Führerschein. Ausgenommen sind ProbeführerscheinbesitzerInnen.

Telefonisch bei Franz Hundsberger, T: 0677 62 66 13 07, oder direkt am Gemeindeamt bzw. via Online-Registrierungsformular.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für den Verein beträgt 30 Euro.

Voraussetzung für die Nutzung des e-Fahrtendienstes ist eine Mitgliedschaft im Verein. Fahrten innerhalb von Ferschnitz kosten 1,50 Euro, Fahrten außerhalb von Ferschnitz kosten 3,80 Euro.

Die Betriebszeiten sind montags bis freitags von 7.30 bis 19.30 Uhr, samstags von 7:30 bis 13:30 Uhr. Ausgenommen sind Feiertage.

Entweder telefonisch unter 0670/550 1815 bzw. emil.ferschnitz@gmx.at spätestens am Vortag und frühestens 1 Woche vor Fahrtantritt oder mittels Online-Buchungsplattform spätestens am Vortag und frühestens 1 Woche vor der gewünschten Fahrt. Fahrten außerhalb der Betriebszeiten auf Anfrage.

Ja. Bitte geben Sie bis spätestens 1 Stunde vor Fahrtantritt bekannt, wenn Sie die Buchung stornieren möchten.

Innerhalb des Gemeindegebietes erfolgt die Beförderung von Tür zu Tür. Fahrten außerhalb der Gemeinde im Umkreis von ca. 15 Minuten Fahrzeit. Alle Ziele in Amstetten werden angefahren.

Ja, vorzugsweise im Kofferraum.

Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 Meter benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechende Rückhaltevorrichtung, die nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf. (Quelle: oamtc.at)
In jedem Fall gelten aber die Regeln wie auf der Website des ÖAMTC beschrieben. Der erforderliche Kindersitz ist vom Erziehungsberechtigten bereitzustellen.

Nein, Rauchen und Essen sind im Fahrzeug nicht gestattet.

Ja, Haustiere können mitgenommen werden. Dafür ist vom Fahrgast eine geeignete Transportbox beizustellen um das Tier für die gesamte Fahrt darin verwahren zu können (ausgenommen Assistenzhunde).

Vorrangig gilt hier die STVO – die alkoholisierte Person darf den Fahrzeuglenker nicht im Sinne eines „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ beeinflussen. Die Entscheidung liegt hier beim Fahrzeuglenker.

Sollte das Fahrzeug so stark verschmutzt sein, das Reinigungsarbeiten erforderlich sind (durch Öl, ausgelaufene Milch, Körperflüssigkeiten, …) müssen diese dem Fahrgast in Rechnung gestellt werden.